Weniger Ehescheidungen im Jahr 2006

Im Jahr 2006 wurden etwa 191 000 Ehen geschieden. Das bedeutet einen Rückgang der beantragten Scheidungen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 5,3%. Wobei zu berücksichtigen ist, dass etwa 56% der Scheidungsanträge auf Verlangen der Frau, sowie 36% auf Verlangen des Mannes, gestellt worden.

Die Scheidungsrate im Jahr 2005 betrug knapp 52 %. Mit anderen Worten: Es gab rund 388 450 Eheversprechen, die etwa bis zu drei Jahren andauerten, und danach 201 700 Scheidungen. Dem zu folge lag die Scheidungsrate von 1000 Ehen bei elf Scheidungen. Ein leichter Rückgang ergab sich für das Jahr 2006, wobei lediglich zehn Scheidungen auf 1000 Eheschliessungen folgten.

Fast die hälfte aller Ehepaare haben Kinder, die bedauerlicherweise eine schwere Last zu tragen haben, sobald sich die Eltern scheiden lassen. Sie sind minderjährig und müssen in dem Fall die damit verbunden Erlebnisse verarbeiten.

Schon stellt sich nicht nur das Problem der Alltagsbewältigung ein, sondern auch, was ja nicht unerhebliche Einflüsse auf das spätere soziale Umfeld haben kann, die Problematik des Sorgerechts.

Nach der Scheidung muss also das Sorgerecht zwangsläufig auf einen Elternteil übergehen. Da diese Entscheidung häufig an sehr vielen Eckpunkten festgemacht werden kann, ergibt sich nach der Sorgrechtsvereinbarung, sobald sie gestellt wurde, für die Mutter die Möglichkeit der alleinigen Fürsorge, sobald die Scheidung rechtskräftig ist.

Grundsätzlich gilt aber für beide Elternteile das Sorgerecht, es sei denn es existieren gesonderte Vereinbarungen, die im Vorfeld präzise festlegen, was mit den Kindern nach der Scheidungen geschehen soll.

Sobald das Verfahren der Scheidung oder Trennung noch läuft, müssen beide Ehepartner das Sorgerecht wahrnehmen und zwar zu gleichen Teilen, das wäre zumindest der gesetzliche Normalfall.

Der Ehepartner, der später das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommt, sollte sich im Klaren darüber sein, dass die Verantwortung für die Erziehung der Kinder von nun an voll und ganz davon abhängt, wie geschickt sie oder er das Alltagsleben bewältigen kann.

So kommt es schon frühzeitig zu Streitigkeiten, obwohl die Trennung noch nicht vollzogen ist: Ein Ehepartner allein kann im Grund keine Entscheidung treffen- zumindest wenn es um Sorgerechtsstreitigkeiten geht.

Viele Kriterien werden vor Gericht herangezogen, um das Wohlergehen der Kinder zu sichern. Grade weil bei Scheidungen auch die Emotionen schnell aufkochen. Kommt es also zu Differenzen, die scheinbar unüberwindbare Hindernisse zwischen den Trennungswilligen darstellen, so kann das alleinige Sorgerecht beim Familiengericht beantragt werden.

Scheiden tut nicht nur weh, wenn man an die weiteren Lebenssituationen der Beteiligten denkt, sondern auch wenn es um den Aspekt der Besitzverhältnisse geht.

Kosten entstehen auch noch zur Genüge dem, der den Antrag auf Scheidung einreicht. Hierzu wird ein Anwalt herangezogen, der für die Formulierung des Antrages zuständig ist, sodass er bei Gericht eingereicht werden kann.

Für weitere rechtliche Schritte empfiehlt es sich einen Anwalt zu zitieren, damit es keine bösen Überraschungen gibt, die die Trennung nur noch hinauszögern würden.

Der Anwalt ist die vertretende Instanz, die es dem Partner, der sich die Scheidung wünscht, ermöglicht einen gewissen Abstand zu allem zu gewinnen. Wobei die eheliche Trennung nicht gleich ein endgültiger Abschied sein muss. Einvernehmliche Lösungen lassen sich genauso bewerkstelligen.

Also kann bereits dem Scheidungsantrag eine so genannte Scheidungsfolgenvereinbarung beigefügt werden. Diese sollte genaue Pläne für das weitere Vorgehen, die Verteilung von Geldern, Gütern und Verfügungen beinhalten. Auf diesem Wege vermeidet man Konflikte schon im Vorfeld.

Es ist also durchaus möglich eine Scheidung so zu vollziehen, dass für Partner und Kinder ein Minimum an Folgeschäden hervorgerufen wird.



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